c) Arbeiten Teilzeitbeschäftigte unregelmässig, kann ihr Arbeitspensum nach zwei verschiedenen Methoden berechnet werden: Nach der Methode der wochenweisen Betrachtung sind Teilzeitbeschäftigte für jede einzelne Woche, in der sie mindestens acht Stunden arbeiten, für Nichtberufsunfälle versichert, während die übrigen Wochen keine Nichtberufsunfallversicherung begründen.