Ein Brand ist rückblickend ohne Zweifel geeignet, einen Gesundheitsschaden zu bewirken. Es handelt sich vorliegend offensichtlich um eine Notsituation mit starkem Bezug zu Elementen des Unfallbegriffs, womit die Evakuierungskosten grundsätzlich von der Unfall- oder Krankenversicherung zu übernehmen sind.