5. Gegen die Verfügung 11. März 2013 hat die Beschwerdeführerin am 18. März 2013 Beschwerde bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) erhoben und sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung beantragt. Zur Begründung führt sie auf, die Feuerwehr habe beim Grossbrand an der Wohnadresse der Beschwerdeführerin vom 23. April 2011 bei der Evakuierung den 5. Stock vergessen, weswegen die dort Anwesenden ins Spital A hätten eingeliefert werden müssen. Deshalb sei die Rechnung Nr. 2925293 von der Haftpflichtversicherung der Feuerwehr A zu übernehmen und die Betreibung Nr. 91029925 sei aus dem Betreibungsregister zu löschen.