3. Am 12. Dezember 2011 hat die Vorinstanz gegen die Beschwerdeführerin die Betreibung eingeleitet über den Betrag von CHF 507.00 (sich zusammensetzend aus dem Rechnungsbetrag von CHF 472.00 sowie Mahnspesen in der Höhe von CHF 35.00) nebst Zins zu 3.5 % auf dem Betrag von CHF 472.00 ab dem 27. Juli 2011. Bei der Zustellung des Zahlungsbefehls am 28. Dezember 2011 erhob die Beschwerdeführerin Rechtsvorschlag und verwies auf die Haftpflicht der Feuerwehr A.