3. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1‘250.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Vorinstanz hat der Beschwerdeführerin nach Rechtskraft dieses Entscheides Parteikosten, festgesetzt auf Fr. 171.00 (inkl. Auslagen), zu ersetzen. IV. Eröffnung - Beschwerdeführerin, per GU - Vorinstanz, per Kurier - Kopie zur Kenntnis: Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, per Einschreiben