Budget 2009 des Leistungsvertrags festgesetzten Staatsbeiträge den massgebenden Personalaufwand der Beschwerdeführerin hinreichend abdecken, kann in diesem Verfahren nicht geprüft werden, da diese Frage den Leistungsvertrag beschlägt und allenfalls im Klageverfahren beurteilt werden müsste. Einer künftigen zu knappen Bemessung der Staatsbeiträge müsste die Beschwerdeführerin während den Vertragsverhandlungen zur Festsetzung des Budgets für das kommende Jahr entgegentreten.