Primär wird dies durch den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung geschehen oder durch die Bildung von Reserven. Demnach muss der staatlich zu vergütende Personalaufwand auch Kosten wie etwa Versicherungsprämien und Selbstbehalte umfassen. Die Abgeltung für den Personalaufwand wird jährlich gestützt auf das entsprechende Budget im Leistungsvertrag festgesetzt. Dieser leistungsvertraglichen Festsetzung der Staatsbeiträge gehen vertragliche Verhandlungen zwischen dem Kanton und dem betroffenen Betrieb voraus. Dabei ist es Aufgabe des Betriebs, die Betriebsbeiträge so auszuhandeln, dass der Personalaufwand im oben umschriebenen Sinn hinreichend abgegolten wird.