3.4.2 Weder in der Sozialhilfegesetzgebung noch dem StBG oder der StBV noch dem IFEG oder der EV IFEG gibt es eine Bestimmung, welche explizit einen Rechtsanspruch auf Abgeltung von budgetüberschreitenden Kosten, die infolge von Krankheitsausfällen entstan- 22