3.4.1 Schliesslich begründet die Beschwerdeführerin die Budgetüberschreitung mit nach Abschluss des Leistungsvertrags 2009 entstandenen Krankheitskosten in der Höhe von CHF 43‘900.00. Diese Kosten seien darauf zurückzuführen, dass sich drei Mitarbeiterinnen der Nachtwache je einem unaufschiebbaren operativen Eingriff hätten unterziehen müssen. Da das Zentrum Y keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen habe, hätten die Kosten vom Betrieb getragen werden müssen. Die Vorinstanz hält dem entgegen, Mehrkosten aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen seien von der Beschwerdeführerin im Rahmen der vereinbarten Nettobetriebskosten zu bezahlen.