geltende Nettobetriebsbeitrag erheblich erhöht wurde. Aus einem Vergleich des Betriebsjahres 2009 mit dem nachfolgenden Betriebsjahr 2010 ergibt sich, dass die für das Jahr 2010 vereinbarten Nettobetriebskosten von total CHF 2‘633‘500.00 die für das Jahr 2009 vereinbarten Nettobetriebskosten um CHF 1‘182‘996.00 übersteigen. Diese erhebliche Erhöhung des Nettobetriebsbeitrags zeigt deutlich, dass die Vorinstanz selber von einer massgebenden – durch die Erweiterung der Erwachsenenabteilung bedingten – Erhöhung der abzugeltenden Leistungen der Beschwerdeführerin ausgeht.