Mithin muss einem effizient geführten Betrieb eine kostendeckende Erbringung der staatlich übertragenen Leistungen möglich sein. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass nicht nur die zum Voraus budgetierten Leistungen abzugelten sind, sondern sämtliche Leistungen, die im Auftrag der GEF erbracht wurden und die zur pflichtgemässen Erfüllung der staatlich übertragenen Aufgaben erforderlich sind.