3.3.5 Die Vorinstanz wendet jedoch ein, der darauf entfallende Zusatzaufwand sei bereits abgegolten durch zusätzliche Platz- und Betreuungszuschläge von total CHF 300‘600.00 so- 39 Beschwerdevernehmlassung vom 19. März 2013, Duplik vom 1. Juli 2013, Schreiben der Vorinstanz an die Beschwerdeführerin vom 11. April 2011 (Vorakten) 20 wie durch die Tragung eines Drittels der Budgetüberschreitung in der Höhe von CHF 88‘343.00.