3.3.3 Der Kanton Bern hat die Erbringung von stationären Leistungen der institutionellen Sozialhilfe im Bereich der Betreuung und Forderung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Personen mit Behinderungen teilweise an private Institutionen übertragen. Die einzelnen von den Institutionen zu erbringenden Leistungen sowie die vom Kanton hierfür zu bezahlenden Entschädigungen werden jährlich durch Leistungsverträge festgelegt.