Somit habe der Institution pro Platz – unabhängig vom Eintrittsdatum – ein Betrag von CHF 75‘150.00 (CHF 18‘788.00 pro Platz und Monat) zur Verfügung gestanden, womit die Mehrkosten abgedeckt seien. Nebst der Gewährung dieser zusätzlichen Mittel im Rahmen des Leistungsvertrages (Platz- und Betreuungszuschläge) sei der Erweiterung des Zentrums Y zudem im Rahmen der Betriebsbeitragsabrechnung (Korrektur zu Gunsten des Zentrums Y im Ausmass von einem Drittel der Budgetüberschreitung) angemessen Rechnung getragen worden. Insgesamt hätte das Zentrum Y durch diese Massnahmen rund CHF 400‘000.00 mehr zur Verfügung gehabt als im Vorjahr.39