3.3.2 Die Vorinstanz bestreitet weder die Erforderlichkeit der Anstellung zusätzlicher Nachtwachen während den Bauarbeiten noch bringt sie Einwände gegen die vorzeitige Inbetriebnahme der erweiterten Erwachsenenabteilung und den damit verbundenen zusätzlichen Personalkosten vor. Sie macht jedoch geltend, der Aufnahme von vier neuen Bewohnern im 38 Beschwerde vom 21. Januar 2013, S. 3 19