Normkosten seien diejenigen auf eine Leistungseinheit umgelegten Betriebskosten (Personal- und Sachaufwand wie z.B. Mieten), die einem effizient geführten Betrieb eine kostendeckende Leistungserbringung unter Einhaltung der Qualitätsvorgaben erlauben würden. Die Normkosten seien leistungsvertraglich zu vereinbaren, sofern sie nicht verordnungsrechtlich vorgegeben seien.37