Staatsbeiträge sind finanzielle Leistungen des Staates an private Personen und Unternehmen oder an Gemeinwesen. Sie werden dem Staatsbeitragsempfänger für bestimmte Zwecke gewährt. Teilweise wird vorausgesetzt, dass der Staatsbeitragsempfänger eine bestimmte Aufgabe erfüllt. Die aus der Erfüllung einer vom Staat vorgeschriebenen oder übertragenen öffentlichen Aufgabe erwachsenden Kosten werden in der Form einer Abgeltung vergütet.25 Es wird unterschieden zwischen Anspruchs- und Ermessenssubventionen. Auf Anspruchssubventionen besteht ein Rechtsanspruch, welcher den Subventionsempfängern durch Spezialgesetze eingeräumt wird.