Die Vorinstanz hat das strittige Rechtsverhältnis demnach zu Recht mittels Verfügung geregelt. Die Rechtmässigkeit dieser Verfügung ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu beurteilen. 24 BVR 2013 S. 227 ff. 14 3. Materielle Beurteilung der angefochtenen Verfügung 3.1 Grundsätzliches Wie in Erwägung 2.9 hievor erläutert, ist das Begehren der Beschwerdeführerin um vollumfängliche Tragung der Gesamtnettobetriebskosten gemäss Betriebsrechnung 2009 bzw. um Tragung der gesamten Budgetüberschreitung als ergänzendes Gesuch um einen Staatsbeitrag entgegenzunehmen.