Zudem liegt bezüglich des Gesuchsgegenstands, d.h. des budgetüberschreitenden Betrags von CHF 265‘028.00, kein Vertragsverhältnis vor. Vertraglich vereinbart ist nur die staatliche Abgeltung des im Budget 2009 festgesetzten Betrags. Mit dem (ergänzenden) Gesuch der Beschwerdeführerin um einen zusätzlichen Staatsbeitrag waren demnach die Vertragsverhandlungen zum Abschluss einer ergänzenden vertraglichen Bestimmung erst eingeleitet, mit der Ablehnung dieses Gesuchs durch die Vorinstanz ebendiese abgebrochen worden.