Indem die Beschwerdeführerin die Übernahme der effektiven Gesamtnettobetriebskosten gemäss Betriebskostenabrechnung 2009 beantragt, verlangt sie die staatliche Abgeltung der vollen Nettobetriebskosten gemäss der Betriebsrechnung 2009 im Gesamtumfang von CHF 1‘715‘532.00 bzw. die staatliche Abgeltung eines das vertraglich vereinbarte Budget 2009 um CHF 265‘028.00 übersteigenden Betrags. In der Sache beantragt die Beschwerdeführerin nachträglich die Erhöhung eines Staatsbeitrags. Sie stellt damit ein ergänzendes Gesuch um einen Staatsbeitrag. Gemäss Art. 9 Abs. 3 StBG und gestützt auf die zitierte Rechtsprechung24