Die Differenz zwischen den vereinbarten Nettobetriebskosten gemäss vertragsrelevantem Budget 2009 (CHF 1‘450‘504.00) und den effektiven Nettobetriebskosten gemäss Betriebsrechnung 2009 (CHF 1‘715‘532.00) beträgt CHF 265‘028.00. Gemäss den unbestrittenen Ausführungen der Beschwerdeführerin ist diese Budgetüberschreitung einerseits auf die vorzeitige Anstellung einer zusätzlichen Nachtwache sowie zusätzlicher Betreuungspersonen, andererseits auf Krankheitsausfälle zurückzuführen. Strittig ist, ob der Kanton Bern den budgetüberschreitenden Aufwand in der Höhe von CHF 265‘028.00 zusätzlich abgelten muss.