2.8 Am 20. Dezember 2012 hat die Vorinstanz gestützt auf Ziffer 4.1 des Leistungsvertrags 2009 die Betriebsbeitragsabrechnung für die Abteilung erwachsene Behinderte für das Jahr 2009 erstellt. Die Betriebsbeitragsabrechnung 2009 ist der angefochtenen Verfügung vom 20. Dezember 2012 beigelegt und bildet eine Grundlage derselben. Sie ist deshalb in die vorliegende Überprüfung einzubeziehen. Die Betriebsbeitragsabrechnung 2009 basiert auf den im Budget 2009 vereinbarten Gesamtnettobetriebskosten von CHF 1‘450‘504.00 als tiefste der drei Grössen gemäss Ziff. 4.1 des Leistungsvertrags 2009. Demgegenüber betragen die effektiven Nettobetriebskosten ge-