Die geplanten Gesamtnettobetriebskosten (Ziff. 2) sowie die geplanten Nettobetriebskosten pro Leistungseinheit (Ziff. 3) wurden in Teil B des Leistungsvertrags 2009 – im Budget 2009 – vereinbart. Die Schlussabrechnung sowie die allfällige Schlusszahlung oder Rückforderung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und der Abrechnung allfälliger Restdefizitbeiträge andere Kantone (Ziff. 4.1. des Leistungsvertrags 2009). Ziffer 4.2 des Leistungsvertrags 2009 regelt sodann, dass Ausgabenüberschüsse aufgrund der Vernachlässigung von Einnahmequellen sowie der Geltendmachung von nicht anrechenbarem Aufwand zu Lasten der Institution gehen.