3) Vereinbarte Nettobetriebskosten pro Leistungseinheit x Anzahl effektiv erbrachter Leistungseinheiten; jede Grösse jeweils unter Abzug der effektiven Tariferträge und allenfalls weiter anrechenbar Erträge sowie abzüglich allfälliger Restdefizitbeiträge anderer Kantone.