Nachfolgend ist zu klären, ob die Vorinstanz die streitige Angelegenheit mit Verfügung regeln durfte und dementsprechend die Streitigkeit im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu überprüfen ist. 2.2 Die Beschwerdeführerin ist eine juristische Person des Privatrechts, welche die Unterstützung kranker Kinder und Jugendlicher sowie behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie deren stationäre und ambulante Behandlung bezweckt. Damit nimmt die Beschwerdeführerin vorab Aufgaben der institutionellen Sozialhilfe wahr.