Bezüglich der übrigen Zusatzkosten (d.h. der restlichen Budgetüberschreitung) von CHF 86‘628.00 enthält die Beschwerde keine konkreten Ausführungen. Aus der Beschwerdeschrift geht weder die Zusammensetzung dieser übrigen Zusatzkosten hervor noch wird dargelegt, aus welchem Grund sie vom Kanton übernommen werden sollen. Lediglich aus der Beschwerdebeilage 7, welche eine Aufstellung der Beschwerdeführerin enthält, kann die folgende Zusammensetzung der restlichen Zusatzkosten herausgelesen werden: