7. Mit Verfügung vom 25. Januar 2013 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern das Verfahren betreffend das Gesuch betreffend Kassation von Verfügungen wegen offensichtlicher Unzuständigkeit bis zur Erledigung des vorliegenden und der weiteren vor der GEF angehobenen Beschwerdeverfahren sistiert. 8. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GEF leitet,1 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch.