Zur Begründung bringt die Beschwerdeführerin vor, das Jahr 2009 sei vom Erweiterungsbau des Zentrums Y., von der Erweiterung der Erwachsenenwohngruppe von vier auf zwölf Plätze sowie von Krankheitsausfällen im Team der Nachtwache geprägt gewesen. Das Budget sei insgesamt um CHF 265‘082.00 überschritten worden. Diese Budgetüberschreitung beruhe einerseits auf der durch die Umbauarbeiten bedingten vorzeitigen Anstellung zusätzlicher Nachtwachen, wodurch Zusatzkosten in der Höhe von CHF 24‘300.00 entstanden seien.