5. Mit Beschwerde vom 21. Januar 2013 gelangte die Beschwerdeführerin an die Ge- sundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF). Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 20. Dezember 2012, die volle Anrechnung der Nettobetriebskosten von CHF 1‘715‘532.00 in der Betriebsbeitragsabrechnung 2009 unter Berücksichtigung der Budgetüberschreitung von CHF 265‘082.00 sowie die Sistierung des Verfahrens bis zum Vorliegen eines rechtsgültigen Entscheids des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern über die Aufhebung der angefochtenen Verfügung von Amtes wegen.