CHF 277‘297.00. 4. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2012 setzte die Vorinstanz den Saldo der Betriebsbeitragsabrechnung 2009 für die Abteilung erwachsene Behinderte auf CHF 277‘297.00 zugunsten des Kantons fest. Die Vorinstanz bringt zur Begründung vor, sie anerkenne das Betriebsjahr 2009 als Aufbauphase und erlasse der Institution einen Drittel der überschrittenen Nettobetriebskosten in der Höhe von CHF 88‘343.00. Nach Abzug der erfolgten Teilzahlungen und unter Anerkennung eines Drittels der Mehrkosten schliesse die Betriebsbeitragsrechnung 2009 für die Abteilung erwachsene Behinderte mit einem Saldo zu Gunsten des Kantons von CHF 277‘297.00 ab.