Am 20. Dezember 2012 setzte die Vorinstanz in der „Betriebsbeitragsabrechnung und Festsetzung des definitiven Kantonsbeitrags 2009 aufgrund des Leistungsvertrages (LV) 2009 Wohnheim“ (fortan: Betriebsbeitragsabrechnung 2009) die für die Abgeltung massgebenden Nettobetriebskosten auf CHF 1‘450‘504.00 fest. Unter Berücksichtigung der Erträge aus der inner- und ausserkantonalen Leistungsabgeltung 2009, der nachträglich vorgenommenen Korrekturen (darunter die Übernahme eines Drittels der Budgetüberschreitung 2009) sowie nach Abzug der vorgängig geleisteten Kantonsbeiträge 2009 (Akontozahlungen) resultierte aus der Betriebsbeitragsabrechnung 2009 ein Saldo zugunsten des Kantons von