Für das Staatsbeitragsrecht hat das bernische Verwaltungsgericht festgehalten, dass unabhängig von der Form der Beitragsgewährung eine Verfügung zu erlassen sei im Fall, dass ein Gesuch ganz oder teilweise abgelehnt werde. Diese für das Staatsbeitragsrecht bereichsübergreifende allgemeine Regelung gelte auch dort, wo um zusätzliche Staatsbeiträge ersucht werde.10