Der Leistungsvertrag 2007 sieht dementsprechend in Ziff. 4.2 vor, dass Ausgabenüberschüsse, welche aufgrund der Vernachlässigung von Einnahmequellen entstanden sind (wie beispielsweise Restdefizitanteile anderer Kantone), nicht vom Kanton Bern, sondern von der Institution zu übernehmen sind.