Die institutionelle Sozialhilfe ist in der Sozialhilfegesetzgebung geregelt. Während des erstinstanzlichen Verfahrens haben sowohl das SHG4 als auch die SHV5 materielle Änderungen erfahren. Diese Änderungen haben jedoch keine Auswirkungen auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt, weshalb nicht näher darauf einzugehen ist. Wo nachfolgend nichts anderes vermerkt ist, sind die angeführten Vorschriften in der alten und neuen Fassung deckungsgleich.