2 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 3 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, Bern 1997, Art. 49 N. 2 6 2.2 Rechtsgrundlagen Die Beschwerdeführerin ist eine juristische Person des Privatrechts, welche die Unterstützung kranker Kinder und Jugendlicher sowie behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie deren stationäre und ambulante Behandlung bezweckt. Damit nimmt die Beschwerdeführerin vorab Aufgaben der institutionellen Sozialhilfe wahr.