Vorliegend ist unklar, ob die Vorinstanz die streitige Angelegenheit mit Verfügung regeln durfte oder ob sie vielmehr den Klageweg hätte beschreiten müssen. Nur im ersten Fall kann die Streitigkeit im vorliegenden Beschwerdeverfahren überprüft werden. In einem ersten Schritt ist deshalb zu prüfen, ob eine Streitigkeit aus Vertrag vorliegt. Bei Bejahung dieser Frage ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob diese vertragliche Streitigkeit im Klageverfahren oder im Beschwerdeverfahren zu beurteilen.