9. Mit Beschwerde vom 21. Januar 2013 gelangte die Beschwerdeführerin an die Ge- sundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF). Sie beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 20. Dezember 2012, die Erstellung der Betriebsbeitragsabrechnung 2007 für die Abteilung erwachsene Behinderte ohne Anrechnung des Restdefizites Fr. 214‘570.80 zulasten der Beschwerdeführerin sowie die Sistierung des Verfahrens bis zum Vorliegen eines rechtsgültigen Entscheids des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern über die Aufhebung der angefochtenen Verfügung von Amtes wegen.