2. Im Januar 2003 trat Z in die neu eröffnete Beschäftigungs- und Wohngruppe des Zentrums Y für vier schwer mehrfach behinderte Erwachsene ein. Am 14. November 2006 erteilte das Alters- und Behindertenamt (ALBA; fortan: Vorinstanz) der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab 15. November 2006 für unbestimmte Zeit die Betriebsbewilligung für die Führung des Zentrums Y für die Zielgruppen Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene mit mehrfachen Behinderungen.