1. Z, geboren am 23. März 1983, mit zivilrechtlichem Wohnsitz in A im Kanton B, war im Mai 1988 in die Wohngruppe der damaligen CP-Station der X eingetreten. Im Jahr 1998 ist aus der ehemaligen CP-Beratungsstelle der X das (Zentrum Y) entstanden. Trägerschaft dieses Zentrums ist die X (fortan: Beschwerdeführerin). In Ermangelung einer anderen geeigneten Institution wurde Z auch nach Erreichen der Volljährigkeit bis Ende 2002 zusammen mit drei weiteren Erwachsenen in der Wohngruppe für Kinder des Zentrums Y betreut. 2