Fest steht damit, dass Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsklauseln bei der passiven Information keine Wirkungen entfalten können.23 Ob solche Vertraulichkeitsklauseln in amtlichen Dokumenten überhaupt Wirkungen entfalten können oder ob sie überhaupt zulässig sind, kann daher vorliegend offen gelassen werden. 22 Gillberg c./Schweden (No. 41723/06), Grosse Kammer, 3. April 2012 ad 87 23 Vgl. dazu ausführlich: Bertil Cottier, Rechtsgutachten über die rechtlichen Wirkungen einer Vertraulichkeitsklausel im Zusammenhang mit einem dem Informationsgesetz des Kantons Bern unterworfenen Dokument, 26. Juli 2012, S. 4 ff. 12