b) Es stellt sich somit hier die Frage, inwiefern Vertragspartner von Behörden auf die Geheimhaltung von Verträgen, die der Informationsgesetzgebung unterstehen, vertrauen können resp. inwiefern Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsklauseln in einem solchen Kontext überhaupt Rechtswirkungen entfalten können. Dies ist in der Folge zu überprüfen.