In diesen teils zehn- oder höherseitigen Vereinbarungen mitenthalten sind beispielsweise sogenannte Präambeln, Ziel und Zweckvereinbarungen oder Schlussbestimmungen. Inhalt dieser Paragraphen sind grösstenteils allgemein gehaltene Absichtserklärungen, relativ offen formulierter Grundsätze der Zusammenarbeit (wie Gegenstand, Ziel und Zweck) oder Vertragsauflösungsbestimmungen. Ein guter Teil dieser Vereinbarungen enthalten weder genaue Angaben zur Geschäftsstrategie noch bilden sie Geschäftspartner und dergleichen ab. Geschäftsmodelle lassen sich, wenn überhaupt, nur aus einzelnen Teilen der Vereinbarungen lesen.