Der zur Behandlung eines Gesuchs erstellte Auszug aus einer Datenbank ist kein vorhandenes Dokument, er muss von den Behörden erstellt werden, um einem Gesuch zu genügen. Das Recht auf Zugang erstreckt sich auch auf solche Dokumente, insbesondere wenn solche Dokumente auf einfache Weise generiert werden können.18 Auf die vorliegend strittigen Dokumente angewendet ergibt sich daraus Folgendes: