Nicht als amtliche Akten zu qualifizieren sind daher interne Aktenstücke, die den Charakter von Zwischenprodukten haben (Ideenskizzen, interne Entwürfe und dergleichen).15 Näheres zum Aktenbegriff findet sich auch im Bundesrecht: Art. 5 Abs. 1 BGÖ definiert als amtliches Dokument jede