c) Es bleibt fraglich, ob die Dokumente, um deren Herausgabe ersucht worden ist, in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe entstanden sind. Das Bundesgericht qualifiziert Leistungen durch private Unternehmen regelmässig als öffentliche Aufgabe, wenn der Gesetzgeber von den Behörden die Sicherstellung dieser Leistungen verlangt. Dies ist bspw. der Fall, wenn öffentlich subventionierte Spitäler im Bereich der Grundversicherung tätig sind.11 Grundsätzlich nehmen alle Listenspitäler unabhängig von ihrer Rechtsform im Rahmen ihrer Leistungsaufträge gemäss Art. 39 Abs. 1 Bst. e KVG12 öffentliche Aufgaben