b) Der Beschwerdeführer hat bei beiden Vorinstanzen um Herausgabe der von diesen abgeschlossenen Verträgen mit Ärzten und Ärztenetzwerken betreffend Kooperation / Zusammenarbeit bzw. der Überweisung von PatientInnen seit Oktober 2010 wie auch je eines Auszuges aus dem Geschäftsverwaltungssystems der Vorinstanzen betreffend allen 2 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 3 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 72 N 6 bis 8 4