1. X (nachfolgend: Beschwerdeführer) hat am 25. Mai 2012 gestützt auf die Informationsgesetzgebung des Kantons Bern bei der Y (nachfolgend: Vorinstanz 1) sowie der Z (nachfolgend: Vorinstanz 2) per Mail um Herausgabe von Verträgen der beiden Vorinstanzen mit Ärzten und Ärztenetzwerken betreffend der Kooperation / Zusammenarbeit bzw. der Überweisung von PatientInnen seit Oktober 2010 sowie um einen Auszug aus den Geschäftsverwaltungssystemen besagter Spitäler betreffend allen abgeschlossenen Verträgen zwischen Ärzten und Ärztenetzwerken (Stand 23.5.2012) ersucht.