Nach dem Gesagten ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn die Vorinstanz die sehr aufwändigen Bedarfsabklärungen bezüglich ABBE an eine Fachstelle wie die FAssiS delegiert. Diese verfügt einerseits über entsprechendes Fachwissen und andererseits über grosse praktische Erfahrung mit derartigen Abklärungen. Zudem erfordern sorgfältige Bedarfsabklärungen grosse zeitliche Ressourcen. Insofern stellt die Bedarfsabklärung der FAssiS ein taugliches Beweismittel im Rahmen der Sachverhaltsermittlung dar. Die Vorinstanz jedoch hat den von der Fachstelle ermittelte Bedarf und deren Empfehlungen für die Gewährung eines ABBE ungeprüft in ihre Verfügung übernommen.