Mit Eingabe vom 22. Oktober 201211 ersuchte die FAssiS die Vorinstanz, der Beschwerdeführerin ein jährliches ABBE in der Höhe von total Fr. 53‘197.80 resp. monatlich Fr. 4‘433.15 zu gewähren. In der Kategorie Nachtdienst wurde der Antrag für durchschnittlich 30.42 Nächten pro Monat zu einem Ansatz von je Fr. 54.15 gestellt. In ihrer Eingabe führte die FAssiS aus, dass die Beschwerdeführerin zum Vorbescheid vom 13. September 201212 einige Einwände vorgebracht habe, welche teilweise aufgenommen worden seien. Das Gesuch, in der Nacht die höchste Pflegestufe zu gewähren, sei jedoch abgelehnt worden.