Am 31. August 2012 teilte die Beschwerdeführerin der Vorinstanz mit, dass sie weiterhin am Pilotprojekt ABBE teilnehmen möchte, da sie darauf angewiesen sei. Die Vorinstanz bestätigte der Beschwerdeführerin am 21. September 2012 dementsprechend, dass das Assistenzbudget nicht abgeschlossen werde.